Waldbrandschutz Verordnung

Auf Grund der extremen Trockenheit und der erhöhten Brandereignisse in der letzten Woche weisen wir auf die Waldbrandschutzverordnung der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung hin! Der Regen zwischendurch soll nicht verleiten, die Verordnung nicht mehr zu beachten:

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Urfahr-Umgebung sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Textquelle: Gemeinde Engerwitzdorf